ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Datenschutz / Vertrauenserklärung

Alle ausgetauschten Dokumente unterstehen dem Datenschutz (unabhängig ob ausgefüllt oder nicht). Der Empfänger und der Absender verpflichten sich, die Daten und Inhalte solcher Dokumente vertraulich zu behandeln. Es dürfen keine Informationen aus deren Inhalt, sowie die Dokumente an sich, weiterverbreitet, kopiert, veröffentlicht oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden, welche nicht in einem engen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und diese Daten benötigen. Diese Personen müssen bei der Übergabe der Daten auf die Datenschutzbestimmungen aufmerksam gemacht werden. Mit dem Zustellen dieser Schriftlichkeiten erklärt sich Sicherheit Zug H.R. Bickel bereit, sich den Sicherheits-Belangen und den Interessen des Empfängers anzunehmen. Wir verstehen es durch Erfüllen unseres Auftrags einen massgeblichenen Beitrag zum persönlichen bzw. wirtschaftlichen Erfolg des Klienten zu leisten. Um unsere Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, setzen wir auf aktiven Informationsaustausch. Der Auftraggeber überträgt Sicherheit Zug H.R. Bickel die zur Auftragsausführung notwendigen Vollmachten (Haus- & Vertretungsrecht, Vertragsabschlüsse nur unter Vorbehalt) und übermittelt zeitgerecht alle sachdienlichen Informationen.

2. Anwendbarkeit / Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung zu Mandat, Vertrag bzw. Angebot oder Auftragsbestätigung. Sie sind integrierender Vertragsbestandteil und regeln alle dort nicht erwähnten Punkte im Grundsatz. Anderslautende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen im Mandat, Vertrag bzw. Angebot oder Auftragsbestätigung entsprechend beschrieben sein. Bei Abweichungen hat der Text in genannter schriftlicher Abmachung Vorrang.

3. Vertragsabschluss / Vertragsdauer

Aus in der Sicherheitsbranche relevanten Gründen und zur bedarfsgerechten Abwicklung eines Auftrages kann Sicherheit Zug H.R. Bickel unter zeitlichen oder organisatorischen Voraussetzungen auf eine Unterzeichnung der Vertragspapiere verzichten. Der Empfänger bzw. der namentlich erwähnte Auftraggeber (Kontaktperson) gilt ohne gegenteiligen Bescheid als rechtlich verbindlicher Auftraggeber. Dieser erklärt sich mit den Konditionen der Leistungserbringung sowie Zahlungsbedingungen für den Auftrag einverstanden.

Bestätigte Dienstleistungen gelten damit als formal bestellt und beiderseits verbindlich. Bei einer teilweisen oder vollständigen Annullation des Auftrags durch den Auftraggeber, ist Sicherheit Zug H.R. Bickel berechtigt daraus entstandene Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Anpassungen der Dienstleistung, z.B. Verlängerung / Verkürzung von Einsatzzeiten vor oder im Verlauf des Auftrages sind im Sinne der Auftragserfüllung möglich.

4. Vertragsaufhebung

Der Rücktritt von einem Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen bei laufenden, sich still-schweigend erneuernden Verträgen sind im jeweiligen Vertrag geregelt. Bei bestellten Einzelaufträgen ohne Regelung muss bei einem schriftlichen Vertragsrücktritt, welcher bis mindestens 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn erfolgt, 33% des definierten Preises bezahlt werden. Erfolgt ein Vertragsrücktritt bis mindestens 72 Stunden davor, so müssen 66% des definitiv offerierten Preises bezahlt werden. Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von weniger als 72 Stunden müssen 100% des definitiv offerierten Preises bezahlt werden. Die Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig aufzulösen. Ein solcher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn z.B. der Sicherheit Zug H.R. Bickel wesentliche zur Auftragserfüllung notwendige Informationen vorenthalten werden oder die an Objekten oder Anlagen eingesetzte Technik / Software von Sicherheit Zug H.R. Bickel nicht verarbeitet werden kann, wiederholt vom Auftraggeber einzustehende technische Mängel auftreten oder die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen unvollständig sind oder dieser trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ebenfalls ist dann ein wichtiger Grund gegeben, wenn Sicherheit Zug H.R. Bickel ihre Dienstleistungsorganisation verändern oder aufgeben muss.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN

1. Datenschutz / Vertrauenserklärung

Alle ausgetauschten Dokumente unterstehen dem Datenschutz (unabhängig ob ausgefüllt oder nicht). Der Empfänger und der Absender verpflichten sich, die Daten und Inhalte solcher Dokumente vertraulich zu behandeln. Es dürfen keine Informationen aus deren Inhalt, sowie die Dokumente an sich, weiterverbreitet, kopiert, veröffentlicht oder Drittpersonen zugänglich gemacht werden, welche nicht in einem engen Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und diese Daten benötigen. Diese Personen müssen bei der Übergabe der Daten auf die Datenschutzbestimmungen aufmerksam gemacht werden. Mit dem Zustellen dieser Schriftlichkeiten erklärt sich Sicherheit Zug H.R. Bickel bereit, sich den Sicherheits-Belangen und den Interessen des Empfängers anzunehmen. Wir verstehen es durch Erfüllen unseres Auftrags einen massgeblichenen Beitrag zum persönlichen bzw. wirtschaftlichen Erfolg des Klienten zu leisten. Um unsere Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, setzen wir auf aktiven Informationsaustausch. Der Auftraggeber überträgt Sicherheit Zug H.R. Bickel die zur Auftragsausführung notwendigen Vollmachten (Haus- & Vertretungsrecht, Vertragsabschlüsse nur unter Vorbehalt) und übermittelt zeitgerecht alle sachdienlichen Informationen.

2. Anwendbarkeit / Gültigkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine Ergänzung zu Mandat, Vertrag bzw. Angebot oder Auftragsbestätigung. Sie sind integrierender Vertragsbestandteil und regeln alle dort nicht erwähnten Punkte im Grundsatz. Anderslautende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form und müssen im Mandat, Vertrag bzw. Angebot oder Auftragsbestätigung entsprechend beschrieben sein. Bei Abweichungen hat der Text in genannter schriftlicher Abmachung Vorrang.

3. Vertragsabschluss / Vertragsdauer

Aus in der Sicherheitsbranche relevanten Gründen und zur bedarfsgerechten Abwicklung eines Auftrages kann Sicherheit Zug H.R. Bickel unter zeitlichen oder organisatorischen Voraussetzungen auf eine Unterzeichnung der Vertragspapiere verzichten. Der Empfänger bzw. der namentlich erwähnte Auftraggeber (Kontaktperson) gilt ohne gegenteiligen Bescheid als rechtlich verbindlicher Auftraggeber. Dieser erklärt sich mit den Konditionen der Leistungserbringung sowie Zahlungsbedingungen für den Auftrag einverstanden.

Bestätigte Dienstleistungen gelten damit als formal bestellt und beiderseits verbindlich. Bei einer teilweisen oder vollständigen Annullation des Auftrags durch den Auftraggeber, ist Sicherheit Zug H.R. Bickel berechtigt daraus entstandene Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Anpassungen der Dienstleistung, z.B. Verlängerung / Verkürzung von Einsatzzeiten vor oder im Verlauf des Auftrages sind im Sinne der Auftragserfüllung möglich.

4. Vertragsaufhebung

Der Rücktritt von einem Vertrag muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfristen bei laufenden, sich still-schweigend erneuernden Verträgen sind im jeweiligen Vertrag geregelt. Bei bestellten Einzelaufträgen ohne Regelung muss bei einem schriftlichen Vertragsrücktritt, welcher bis mindestens 14 Tage vor Dienstleistungsbeginn erfolgt, 33% des definierten Preises bezahlt werden. Erfolgt ein Vertragsrücktritt bis mindestens 72 Stunden davor, so müssen 66% des definitiv offerierten Preises bezahlt werden. Bei einem Vertragsrücktritt innerhalb von weniger als 72 Stunden müssen 100% des definitiv offerierten Preises bezahlt werden. Die Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig aufzulösen. Ein solcher Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn z.B. der Sicherheit Zug H.R. Bickel wesentliche zur Auftragserfüllung notwendige Informationen vorenthalten werden oder die an Objekten oder Anlagen eingesetzte Technik / Software von Sicherheit Zug H.R. Bickel nicht verarbeitet werden kann, wiederholt vom Auftraggeber einzustehende technische Mängel auftreten oder die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen unvollständig sind oder dieser trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ebenfalls ist dann ein wichtiger Grund gegeben, wenn Sicherheit Zug H.R. Bickel ihre Dienstleistungsorganisation verändern oder aufgeben muss.